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Wie werden Ãœbersetzungen abgerechnet?


Der Preis für die Übersetzung kann zwischen Auftrag­geber und Übersetzer auf Zeilen-, Wort- oder Zeitbasis oder als Pauschal­preis vereinbart werden. Die Basis für die Berechnung ist, soweit nicht anders vereinbart, der Zieltext. Der Preis für zusätzliche Leistungen (z.B. Erarbeitung von Terminologie für den Auftraggeber, Formatierungsänderungen, grafische Gestaltung, typografische Bearbeitung oder zusätzliche Lektoratsarbeiten) ist gesondert zu vereinbaren und wird ggf. nach Stunden abgerechnet.


Lingacom legt für gewöhnlich die 55-er Standardzeile des Zieltexts (per Zeilenzählprogramm) zugrunde, in Ausnahmefällen gilt die 50-er Zielzeile. Andere Abrechnungsmodalitäten können vereinbart werden. Beglaubigte Übersetzungen werden nach
dem deutschen Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern (JVEG) abgerechnet.


Pro Sprachkombination und pro Auftrag fällt eine Mindestpauschale von 30,00 € an.

Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Ãœbersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.  Der Ãœbersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Ãœbersetzer kann bei umfangreichen Ãœbersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Ãœbersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Ãœbergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

Gerne sind wir bereit, Ihnen einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten.

 

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