Wie werden Ãœbersetzungen abgerechnet?
Der Preis für die Ãœbersetzung kann zwischen AuftragÂgeber und Ãœbersetzer auf Zeilen-, Wort- oder Zeitbasis oder als PauschalÂpreis vereinbart werden. Die Basis für die Berechnung ist, soweit nicht anders vereinbart, der Zieltext. Der Preis für zusätzliche Leistungen (z.B. Erarbeitung von Terminologie für den Auftraggeber, Formatierungsänderungen, grafische Gestaltung, typografische Bearbeitung oder zusätzliche Lektoratsarbeiten) ist gesondert zu vereinbaren und wird ggf. nach Stunden abgerechnet.
Lingacom legt für gewöhnlich die 55-er Standardzeile des Zieltexts
(per Zeilenzählprogramm) zugrunde, in Ausnahmefällen gilt die 50-er Zielzeile.
Andere Abrechnungsmodalitäten können vereinbart werden. Beglaubigte Übersetzungen werden nach dem deutschen Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen,
Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Ãœbersetzerinnen und Ãœbersetzern (JVEG) abgerechnet.
Pro Sprachkombination und pro Auftrag fällt eine Mindestpauschale
von 30,00 € an.
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
Gerne sind wir bereit, Ihnen einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten.