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Ermächtigte oder bestellte Übersetzer


Ermächtigten oder bestellten Übersetzern (die Bezeichnung ist je nach Bundesland unterschiedlich) werden von deutschen Oberlandes­gerichten auf der Grundlage einschlägiger Rechtsvorschriften und aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung besondere Befugnisse zuerkannt. Hierzu gehören die Erstellung von Übersetzungen öffentlicher und privatschriftlicher Urkunden jeglicher Art und die Berechtigung, die "Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung" zu bescheinigen.

Falls Sie eine beglaubigte Urkunden­übersetzung benötigen, sollten Sie sich vergewissern, ob Ihr Übersetzer dazu ermächtigt ist. Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer sind bei allen Landgerichten registriert.

Ermächtigte oder bestellte Übersetzer sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet.



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