Ermächtigte oder bestellte Übersetzer
Ermächtigten oder bestellten Übersetzern (die
Bezeichnung ist je nach Bundesland unterschiedlich) werden von deutschen OberlandesÂgerichten auf
der Grundlage einschlägiger Rechtsvorschriften und aufgrund ihrer persönlichen
und fachlichen Eignung besondere Befugnisse zuerkannt. Hierzu gehören die Erstellung von Übersetzungen
öffentlicher und privatschriftlicher Urkunden jeglicher Art und die
Berechtigung, die "Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung"
zu bescheinigen.
Falls Sie eine beglaubigte UrkundenÂübersetzung benötigen, sollten Sie sich vergewissern, ob Ihr Übersetzer dazu ermächtigt ist. Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer sind bei allen Landgerichten registriert.
Ermächtigte oder bestellte Übersetzer sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet.