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Sprachkompetenz
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Staatlich anerkannter oder geprüfter Übersetzer oder Dolmetscher


Staatlich anerkannte Übersetzer oder Dolmetscher haben eine Prüfung vor einer staatlichen Stelle, z. B. einer staatlich anerkannten Sprachschule abgelegt.

Staatlich geprüfte Übersetzer oder Dolmetscher haben eine Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsamt absolviert.

Staatlich geprüfte oder staatlich anerkannte Übersetzer sind nicht automatisch "ermächtigt" oder "bestellt", da die Ermächtigung/Bestellung keinen Berufs-, Schul- oder Studienabschluss bezeichnet, sondern einen mit bestimmten Befugnissen und Pflichten verbundenen Rechtstitel darstellt.

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